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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen über das Integrationskonzept Frankfurt am Main und den Online-Dialog. Haben Sie weitere Fragen? Fehlen Ihnen Fragen oder Begriffe? Geben Sie diese gerne über das folgende Eingabeformular ein.
Lesen Sie bitte die Regeln zum Online-Dialog.

  • Inhaltliche Fragen
  • Fragen zum Gesamtprozess
  • Häufig verwendete Begriffe

Inhaltliche Fragen

Warum wird dieser Dialog nur in deutscher Sprache angeboten?

Dieses Informations- und Beteiligungsangebot wird mit Ausnahme des Grußworts der Dezernentin nur in deutscher Sprache angeboten. Dies ist notwendig, um einen Dialog zwischen den Teilnehmern ohne Sprachbarierre zu ermöglichen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen eigenen Beitrag in deutscher Sprache abzugeben, kontaktieren Sie bitte die Moderation.

Hatte die Stadt Frankfurt bisher kein Integrationskonzept?

Doch. Die Stadt Frankfurt ist seit Jahren in der Integrationspolitik engagiert. Bereits vor 20 Jahren wurde das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) gegründet. Das war ein großer Schritt nach vorn: Viele Projekte, die teilweise durch privates Engagement, teilweise mit öffentlicher Förderung angelaufen sind, engagieren sich heute für unser Zusammenleben in Frankfurt. 

Die Stadtverordnetenversammlung – das „Stadtparlament“ – hat sich wiederholt in verschiedenen Erklärungen zu Frankfurt als einer weltoffenen Stadt bekannt, in der Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit keinen Platz haben. Das Dezernat für Integration und das ihm angegliederte AmkA beraten andere städtische Einrichtungen, initiieren eigene Projekte und kooperieren mit zahlreichen Vereinen und Bürgern. 

Das AmkA ist zu einer Anlaufstelle für viele geworden: Fachleute und Ratsuchende. Richtig ist: Die Stadt Frankfurt hatte kein gedrucktes, gemeinsames Strategiepapier. Viele Stellen arbeiten engagiert nebeneinander, aber ohne sich in jedem Fall abzusprechen. So geschieht viel Sinnvolles, es kann aber passieren, dass manche Dinge doppelt gemacht, andere übersehen werden oder dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden.

Weitere Informationen: Amt für multikulturelle Angelegenheiten

Warum ist ein neues Integrationskonzept notwendig?

Wir haben viel erreicht, aber wir haben auch noch viel zu tun. Bei manchen Fragen müssen auch wir umdenken, denn in den letzten 20 Jahren hat sich viel verändert. Wir müssen nicht alles neu machen, denn es gibt ja schon viel in Frankfurt. Aber wir müssen alle noch besser zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen. 

Wir brauchen einen gemeinsamen Blick auf unsere Stadt: Was halten wir für nötig, wie wollen wir vorgehen? Der Konzeptentwurf bietet Sachinformationen, Anregungen zur Diskussion und schlägt eine Arbeitsstruktur vor, die die Integrationspolitik in Zukunft noch effizienter gestalten soll.

Wann und wie wird das Konzept verwirklicht?

Der Entwurf des Integrations- und Diversitätskonzepts wird mehrere Monate lang öffentlich und in verschiedenen Arbeitsgruppen diskutiert, um möglichst viele Ideen und Vorschläge aufnehmen und unterschiedliche Interessen abwägen zu können. Eine überarbeitete Fassung, die die Ergebnisse dieser Dialogphase berücksichtigt, wird dem Frankfurter Stadtparlament, der Stadtverordnetenversammlung, vorgelegt werden und soll Grundlage für die Ausarbeitung konkreter Handlungsziele werden. Diese sollen anschließend umgesetzt werden. Dabei sollten wir möglichst viel anpacken, aber realistisch sein: Nicht alles werden wir gleichzeitig oder schnell erreichen können. 

Wer ist bei der Stadt Frankfurt für die Integrationspolitik zuständig?

Die von allen Deutschen und EU-Staatsangehörigen gewählte Volksvertretung der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ist die Stadtverordnetenversammlung. Sie berät und beschließt die Stadtpolitik. Fachleute der Stadtverordnetenversammlung bilden den Ausschuss für Bildung und Integration. Alle Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und des Ausschusses sind öffentlich.

Seitens des von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Magistrats – der „Stadtregierung“ – ist die ehrenamtliche Dezernentin für Integration, Frau Dr. Nargess Eskandari-Grünberg, für die Integrationspolitik zuständig. Ihr Dezernat hat eine Querschnittsfunktion: Es berät andere Fachämter und sorgt dafür, dass Belange der Integration bei der Arbeit anderer Fachleute Berücksichtigung finden. Vorsitzende des Magistrats ist Frau Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth. Die Oberbürgermeisterin wird nicht von der Stadtverordnetenversammlung, sondern in direkten Wahlen gewählt. 

Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) ist ein von allen in Frankfurt lebenden Ausländern direkt gewähltes Gremium, das die Belange der ausländischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung in allen Angelegenheiten berät, die die ausländische Bevölkerung betreffen.

Mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) wurde 1989 ein eigenes Amt für Integrationsfragen geschaffen, das der Integrationsdezernentin, Frau Dr. Nargess Eskandari-Grünberg, untersteht.

Weitere Informationen: Stadtpolitik

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Fragen zum Gesamtprozess

Wie können Manipulationen bei den Bewertungen ausgeschlossen werden? Erkennt das System, wenn vom gleichen PC aus ein Thema mehrfach bewertet wird?

Beim Ausfüllen des Fragebogens wird die aktuelle Zeit, Ihre IP-Adresse und Ihr Benutzername gespeichert. Pro Benutzerkonto kann also nur eine Bewertung für jedes Thema/ jeden Vorschlag abgegeben werden. Die CAPTCHA-Abfrage bei der Registrierung verhindert eine automatisierte Manipulation. Alle abgegebenen Stimmen werden von uns erst einmal gezählt. Bei Verdacht auf Manipulation können wir bei der Auswertung statistische Methoden anwenden, um das Ergebnis zu korrigieren. Einen "Einzeltäter", der sich zweimal anmeldet und seine Stimme abgibt können wir natürlich nicht verhindern.

Freundliche Grüße,
das Moderationsteam

Wie kommt das Zwischenergebnis der Themenbewertung in der 2. Dialog-Phase zustande?

Alle Bewertungen in unseren Fragebögen werden genau registriert und am Schluss des Online-Dialogs detailliert veröffentlicht. Damit es für Sie übersichtlicher wird und die Liste nicht zu lang wird, zeigen wir Ihnen hier ein vereinfachtes, taggenaues Zwischenergebnis. Bei der Bewertung in den Fragebögen werden rechnerisch die Punkte addiert. Die Punktevergabe ist 4 (sehr dringend), 3 (eher dringend), 2 (eher nicht dringend), 0 (gar nicht dringend) sowie 1 (Ich weiß nicht).

Ich habe eine andere Frage oder ein Problem. An wen kann ich mich wenden?

Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular: Kontakt

Was ist das Ziel der Beteiligung?

Die Dezernentin für Integration, Dr. Nargess Eskandari-Grünberg, lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Entwurfes Integrations- und Diversitätskonzept für die Stadt Frankfurt am Main zu einem öffentlichen Dialog im Internet und auf Veranstaltungen ein.
Ziel der Beteiligung ist, auf den Entwurf des Integrations- und Diversitätskonzeptes für die Stadt Frankfurt am Main aufmerksam zu machen und ausgehend von einem Bestandsausnahme der heutigen kulturellen Vielfalt, neue Handlungsmöglichkeiten der Frankfurter Integrationspolitik aufzuzeigen. Durch internetbasierte und z.T. interaktive Angebote sollen einer möglichst breiten Öffentlichkeit – sowie der jüngeren Zielgruppen – Ziele und Inhalte des neuen städtischen Integrationskonzeptes vermittelt werden. Darüber hinaus werden Zweck, Ablauf und Ergebnis der Partizipationsphase transparent gemacht. Unterschiedliche Vorschläge und Positionen zur Integrationspolitik können dabei deutlicher werden und zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Neben einer zusätzlichen Sensibilisierung und Aktivierung der Öffentlichkeit erhofft sich die Stadt zusätzliche Anregungen und Informationen aus dem Kreis der städtischen Öffentlichkeit sowie Anknüpfungspunkte für die weitere Arbeit.

Wie lange dauert die Online-Beteiligung?

Das Beteiligungsangebot besteht aus drei aufeinander aufbauenden Dialog-Phasen:

Dialog 1: Vielfalt zeigen, Dauer: 8 Wochen von Montag, den 05.10.2009 bis Samstag, den 05.12.2009.
Dialog 2: Themen setzen, Dauer: 3 Wochen von Montag, den 11.01.2010 bis Sonntag, den 31.01.2010.
Dialog 3: Vorschlag machen, Dauer: 3 Wochen von Montag, den 01.02.2010 bis Freitag, den 19.02.2010, statt.

Ab dem 20.02.2010 werden für alle Interessierten aktuelle Informationen auf der Internetplattform bereitgestellt. Ein Feedback zum Dialog kann von den Teilnehmern jederzeit gegeben werden.

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Häufig verwendete Begriffe

AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, oft auch einfach „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, möchte Menschen davor schützen, nachteilig behandelt zu werden, weil sie woanders herkommen, einer anderen Religion angehören oder andere Überzeugungen haben, oder auch vor Benachteiligungen wegen ihres Alters, ihres Geschlechts, einer Behinderung oder wegen ihrer sexuellen Identität. Das Gesetz verbietet solche Benachteiligungen nicht nur, sondern gibt den Betroffenen auch Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Privatpersonen, wenn sie von diesen diskriminiert werden.

Antidiskriminierung

Wörtlich übersetzt: „gegen Trennung“. Antidiskriminierung bezeichnet ein Prinzip: Niemand soll wegen seiner/ihrer Abstammung, Herkunft, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, ihres/seines Alters, Religion, wegen seiner/ihrer Sexualität oder anderer persönlicher Eigenschaften Vorurteilen ausgesetzt sein, nachteilig oder unterschiedlich („abgetrennt“) behandelt werden. Auch Vorurteile oder nachteilige Behandlung, weil Menschen bestimmten Gruppen angehören, soll es nicht geben. Maßnahmen, die solchen nachteiligen Behandlungen entgegenwirken sollen, werden auch als Antidiskriminierungs-Maßnahmen bezeichnet. 

Chancengleichheit

Der Begriff der Chancengleichheit meint: alle Menschen sollen gleiche Möglichkeiten haben. Ob sie diese Möglichkeiten nutzen oder nicht, bleibt ihre eigene Entscheidung. Alle müssen jedoch in der Lage sein, eine solche Entscheidung bewusst und absichtlich zu treffen. Chancengleichheit gilt als Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe aller an der Gesellschaft. Oft wird Chancengleichheit als ein Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugängen zu Bildung, Arbeit und kulturellen Angeboten gesehen. Grundlage des Prinzips der Chancengleichheit ist die im Grundgesetz verankerte Idee der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen. 

Diskriminierung

Wörtlich übersetzt: „Trennung“. Diskriminierung bezeichnet die Ungleichbehandlung, Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Einzelnen in einer Gemeinschaft. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verbietet Diskriminierungen.

Diversität

Wörtlich übersetzt: „Verschiedenheit“. Diversität wird oft gleichbedeutend mit „Vielfalt“ verwendet. Diversität meint ganz allgemein, dass Menschen unterschiedlich sind, dass Gruppen sich unterscheiden und häufig auch in sich selbst nicht einheitlich sind, da ihre Mitglieder sich voneinander unterscheiden. Wo viele unterschiedliche Menschen zusammen sind, z. B. in großen Städten, ist die Diversität besonders hoch. Ein Diversitätskonzept ist kein Konzept zur Herstellung oder Festschreibung von Diversität, sondern ein Konzept für den Umgang mit der Tatsache, dass Menschen verschieden sind. Diversitätsmanagement ist ein Begriff aus der Wirtschaft, der den professionellen Umgang mit unterschiedlichen Mitarbeitern oder Kunden meint. 

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